Teilnahmebedingungen für das Partner-Programm
Holst | NaturSchlafStudio
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Partner- und Affiliate-Programm von Holst | NaturSchlafStudio.
Das Partnerprogramm ermöglicht es registrierten Partnern, Produkte und Angebote von Holst | NaturSchlafStudio über persönliche Partner-Links zu empfehlen und für erfolgreich vermittelte Bestellungen eine Provision zu erhalten.
Mit der Anmeldung zum Partnerprogramm erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
2. Teilnahmeberechtigung
Am Partnerprogramm können grundsätzlich natürliche und juristische Personen teilnehmen, die Produkte von Holst | NaturSchlafStudio seriös, authentisch und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen empfehlen möchten.
Das Partnerprogramm eignet sich insbesondere für:
- Websites und Blogs
- Social-Media-Kanäle
- Influencer und Content Creator
- Schlafberater und Fachberater
- Fachhändler
- Coaches
- thematisch passende Online-Portale
- persönliche Empfehlungsnetzwerke
- Stammkunden und sonstige geeignete Empfehlungsgeber
Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht. Holst | NaturSchlafStudio behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Kosten der Teilnahme
Die Teilnahme am Partnerprogramm ist kostenlos.
Für die Registrierung, die Nutzung des Partnerbereichs und die Verwendung der vom Shop bereitgestellten Partner-Links werden keine Teilnahmegebühren erhoben.
4. Persönlicher Partner-Link
Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Partner die Möglichkeit, persönliche Partner-Links zu verwenden.
Diese Links dienen dazu, Besucher bzw. Kunden dem jeweiligen Partner zuzuordnen.
Der Partner darf seine persönlichen Partner-Links insbesondere auf eigenen Websites, Blogs, Social-Media-Kanälen oder in sonstigen geeigneten Inhalten verwenden.
5. Zulässige Werbung
Der Partner verpflichtet sich, Holst | NaturSchlafStudio und dessen Produkte wahrheitsgemäß und sachlich zu präsentieren.
Werbeaussagen müssen sich auf tatsächlich vorhandene Produkteigenschaften beziehen.
Insbesondere dürfen keine irreführenden Aussagen, falschen Preisangaben oder nicht belegbaren Produktversprechen gemacht werden.
Der Partner darf keine Aussagen veröffentlichen, die den Eindruck erwecken, er sei Mitarbeiter, offizieller Vertreter oder Vertragspartner von Holst | NaturSchlafStudio, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Gesundheitsbezogene Werbung
Bei der Bewerbung von Produkten aus dem Bereich Schlaf und Schlafzubehör sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben für gesundheitsbezogene Werbung zu beachten.
Der Partner darf keine Heilversprechen oder sonstige unzulässige medizinische Wirkversprechen abgeben.
Insbesondere dürfen Produkte nicht als Ersatz für eine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung dargestellt werden.
Für die konkrete Gestaltung seiner Werbung ist der Partner selbst verantwortlich.
7. Unzulässige Werbemaßnahmen
Nicht zulässig sind insbesondere:
- Selbstempfehlungen
- Bestellungen über den eigenen Partner-Link für den eigenen Bedarf
- gezielte Empfehlungen an Mitglieder des eigenen Haushalts
- künstlich erzeugte oder manipulierte Bestellungen
- irreführende Werbung
- Spam
- unerlaubte E-Mail-Werbung
- rechtswidrige Inhalte
- Werbung auf Seiten mit rechtswidrigen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalten
- die Verwendung von Marken, Logos oder geschützten Inhalten von Holst | NaturSchlafStudio außerhalb der freigegebenen Werbemittel, sofern hierfür keine Zustimmung vorliegt
- Maßnahmen, die den Eindruck erwecken, Holst | NaturSchlafStudio selbst habe die Werbung veröffentlicht oder empfohlen
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann das Partnerkonto gesperrt oder gelöscht werden.
8. Selbstwerbung und Empfehlungen innerhalb des eigenen Haushalts
Eine Selbstempfehlung ist ausdrücklich nicht zulässig.
Ebenfalls nicht zulässig ist die gezielte Empfehlung von Produkten an Personen, die mit dem Partner im selben Haushalt leben, wenn dadurch eine Provision für eine Bestellung aus dem eigenen Haushalt erzeugt werden soll.
Bei Verstößen kann Holst | NaturSchlafStudio das Partnerkonto sperren oder löschen.
Bereits gutgeschriebene Provisionen können bei einem Verstoß storniert werden.
9. Partnerprovisionen
Die Höhe der Provision richtet sich nach dem jeweils gültigen Provisionsmodell.
| Produktbereich | Provision |
|---|---|
| Standard-Sortiment | 5 % |
| Schrägschlafleisten / Reflux-Leisten | 10 % |
| Unterfederungen, Teller-Lattenroste und Lamellensysteme | 7 % |
Die Provision wird auf Grundlage des Netto-Bestellwertes abzüglich gewährter Rabatte berechnet.
Versandkosten und sonstige nicht provisionsfähige Bestandteile (z.B. Ersatzteile) werden nicht berücksichtigt.
Holst | NaturSchlafStudio kann die Provisionssätze für zukünftige Bestellungen ändern. Bereits ordnungsgemäß entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.
10. Entstehung und Gutschrift der Provision
Eine Provision entsteht grundsätzlich nur für Bestellungen, die dem jeweiligen Partner über das Partnerprogramm zugeordnet werden können und die nicht storniert, widerrufen oder vollständig rückabgewickelt wurden.
Die Provision wird 21 Tage nach Lieferung und Bezahlung der Bestellung gutgeschrieben.
Durch diese Wartezeit können insbesondere Rücksendungen, Widerrufe und Stornierungen berücksichtigt werden.
11. Kundenzuordnung
Die Zuordnung eines Kunden erfolgt über das technische Partnerprogramm.
Eine Provision wird nur dann einem Partner zugeordnet, wenn für den betreffenden Kunden nicht bereits ein anderer Partner als Werber hinterlegt ist.
Ein Kunde kann grundsätzlich nicht gleichzeitig mehreren Partnern für dieselbe Kundenbeziehung zugeordnet werden.
Die technische Zuordnung erfolgt nach den Möglichkeiten und Regeln des eingesetzten Partnerprogramms.
12. Provisionen bei späteren Bestellungen
Ein von einem Partner geworbener Kunde kann grundsätzlich auch bei späteren Bestellungen weiterhin dem ursprünglichen Partner zugeordnet werden.
Voraussetzung ist, dass die technischen und sonstigen Voraussetzungen für die Kundenzuordnung weiterhin bestehen.
Die Zuordnung kann beispielsweise entfallen, wenn:
- der Kunde sein Kundenkonto löscht,
- der Kunde künftig eine andere E-Mail-Adresse verwendet,
- die technische Zuordnung nicht mehr möglich ist oder
- andere Voraussetzungen für die Zuordnung nicht mehr erfüllt sind.
Ein dauerhafter Anspruch auf Provisionen für sämtliche zukünftigen Bestellungen eines Kunden wird daher nicht garantiert.
13. Stornierungen, Rücksendungen und Widerrufe
Für vollständig stornierte oder rückabgewickelte Bestellungen entsteht keine endgültige Provision.
Wurde eine Provision bereits gutgeschrieben und wird die zugrunde liegende Bestellung anschließend ganz oder teilweise rückabgewickelt, kann die entsprechende Provision wieder storniert oder mit zukünftigen Provisionen verrechnet werden.
14. Auszahlung des Partnerguthabens
Eine Auszahlung erfolgt ab einem Partnerguthaben von derzeit 25,00 €.
Die Auszahlung erfolgt nach den im Partnerbereich vorgesehenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten.
Voraussetzung für eine Auszahlung ist insbesondere, dass die erforderlichen Zahlungs- und Kontaktdaten vollständig und korrekt hinterlegt wurden.
Bei offenen Rückabwicklungen, ungeklärten Provisionsfällen oder begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen kann eine Auszahlung bis zur Klärung zurückgehalten werden.
15. Partner werben Partner
Das Partnerprogramm kann eine mehrstufige Partnerstruktur ermöglichen.
Partner können weitere geeignete Partner für das Partnerprogramm gewinnen.
Für vermittelte Partner können entsprechend dem jeweils gültigen Vergütungsmodell Provisionen über mehrere Unterebenen entstehen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Ebenen oder auf eine bestimmte Vergütungshöhe besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
16. Verantwortlichkeit des Partners
Der Partner ist für sämtliche von ihm veröffentlichten Werbeinhalte selbst verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für:
- Texte
- Bilder
- Videos
- Social-Media-Beiträge
- Webseiten
- Newsletter
- Werbeanzeigen
- Preisangaben
- Produktbeschreibungen
- Links
Der Partner hat sicherzustellen, dass seine Werbemaßnahmen nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
17. Nutzung von Marken und Werbemitteln
Von Holst | NaturSchlafStudio bereitgestellte Werbemittel dürfen ausschließlich zur Bewerbung der Produkte und des Partnerprogramms verwendet werden.
Eine Veränderung von Logos, Marken oder sonstigen geschützten Gestaltungselementen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich gestattet wurde.
Eine Weitergabe der Werbemittel an Dritte zu anderen Zwecken ist nicht gestattet.
18. Änderungen des Partnerprogramms
Holst | NaturSchlafStudio behält sich vor, das Partnerprogramm weiterzuentwickeln und technische, organisatorische oder wirtschaftliche Änderungen vorzunehmen.
Dies kann insbesondere betreffen:
- Provisionssätze
- Provisionsmodelle
- technische Zuordnungsregeln
- verfügbare Werbemittel
- Auszahlungsvoraussetzungen
- zugelassene Werbekanäle
Änderungen werden den Partnern in geeigneter Weise mitgeteilt.
19. Sperrung und Beendigung
Holst | NaturSchlafStudio kann ein Partnerkonto insbesondere dann sperren oder beenden, wenn:
- gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird,
- unzulässige Werbung betrieben wird,
- Selbstempfehlungen festgestellt werden,
- manipulierte Bestellungen festgestellt werden,
- falsche Angaben gemacht wurden,
- der Partner rechtswidrige Inhalte zur Bewerbung verwendet oder
- ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Sperrung bzw. Beendigung mit sofortiger Wirkung erfolgen.
Noch nicht endgültig bestätigte Provisionen können bei berechtigten Gründen überprüft und gegebenenfalls storniert werden.
20. Haftung des Partners
Der Partner haftet für die von ihm veröffentlichten Inhalte und Werbemaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst.
Insbesondere ist der Partner dafür verantwortlich, dass seine Werbung keine Rechte Dritter verletzt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Der Partner stellt Holst | NaturSchlafStudio von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger oder vertragswidriger Werbemaßnahmen des Partners entstehen, soweit der Partner den Verstoß zu vertreten hat.
21. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von Holst | NaturSchlafStudio zu entnehmen.
22. Keine Garantie für bestimmte Einnahmen
Die Teilnahme am Partnerprogramm stellt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Bestellungen oder eine bestimmte Einnahmenhöhe dar.
Die tatsächlich erzielten Provisionen hängen insbesondere von Reichweite, Inhalt, Zielgruppe, Kundeninteresse und erfolgreichen Bestellungen ab.
23. Kein Arbeits- oder Handelsvertreterverhältnis
Durch die Teilnahme am Partnerprogramm entsteht kein Arbeitsverhältnis, Gesellschaftsverhältnis, Handelsvertreterverhältnis oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Partner und Holst | NaturSchlafStudio.
Der Partner handelt selbstständig und auf eigene Verantwortung.
Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von Holst | NaturSchlafStudio rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.
24. Steuerliche Pflichten
Der Partner ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der erhaltenen Provisionen selbst verantwortlich.
Holst | NaturSchlafStudio übernimmt keine individuelle steuerliche Beratung des Partners.
25. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Holst | NaturSchlafStudio kann diese Teilnahmebedingungen anpassen, wenn dies aufgrund technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Entwicklungen erforderlich oder sinnvoll ist.
Die jeweils aktuelle Fassung wird im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm veröffentlicht.
26. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Holst | NaturSchlafStudio
Natürlich schlafen. Bewusst leben.