... von Ausstellungsstücken, Rückläufern und Fehlbestellungen
Die Ausstellungsware wird laufend gegen neue oder aktuellere Modelle ausgetauscht.
Da ich in der Ausstellung keine Laufkundschaft habe, sind die Dinge so gut wie neuwertig. Sie werden jedoch mit einem entsprechenden Nachlass explizit als "gebraucht" verkauft.
Bei Rückläufer handelt es sich um neuwertige Ware, die der Kunde innerhalb der Widerrufsfrist zurück gegeben hat.
Die darf ich natürlich nicht mehr als Neuware verkaufen, weshalb sie als "erneuert" günstiger abgegeben wird.
Bei einer Fehlbestellung handelt es sich um absolut unbenutzte Neuware, die von uns aus Versehen in einer anderen Ausführung bestellt wurde, als der Kunde sie haben wollte...
Diese Ware kann von uns beim Hersteller nicht zurück gegeben werden und wird, bevor sie Jahre im Lager auf eine passende Bestellung wartet, ebenfalls günstiger abverkauft.
